Dr. Eva-Maria Gersch, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht

Erben und Verschenken - Fragen zum Vererben und zum Testament


Ich bin nicht verheiratet. Beerbt mich meine Partnerin?
Nein. Es bleibt bei der gesetzlichen Erbfolge. Einem nicht verheirateten Paar ist ein Testament dringend anzuraten, besonders falls gemeinsame Kinder vorhanden sind.
Da ein Testament jederzeit geändert oder vernichtet werden kann, ist diese Art der Vorsorge völlig risikolos, falls die Beziehung nicht hält. Es werden aber Härten vermieden, die der verstorbene Partner nicht gewollt haben kann.

Ich habe ein nichteheliches Kind. Beerbt es mich?
Jedes nichteheliche Kind, das nach dem 31.3.1998 geboren worden ist, hat das volle Erbrecht. Früher war das in den alten Bundesländern anders. Es gibt hier Sonderregelungen, über die Sie sich beraten lassen sollten.

Kann ich über mein Vermögen verfügen wie ich will?
Im Prinzip ja. Es gibt aber eine Ausnahme: Werden der Ehepartner oder Kinder übergangen, so steht diesen ein Pflichtteilsrecht zu.
Der Pflichtteilsberechtigte kann sich überlegen, ob er den Pflichtteil geltend macht. Der Pflichtteilsberechtigte kann nur Geld fordern, am Nachlass ist er nicht beteiligt.

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