Dr. Eva-Maria Gersch, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht

Erben und Verschenken - Fragen zum Vererben und zum Testament


Muss ich ein Testament machen?
Nein. Für alle, die kein Testament haben, regelt das Gesetz, wer sie beerbt. Es tritt dann die gesetzliche Erbfolge ein.

Wer ist mein gesetzlicher Erbe?
Gesetzliche Erben sind der Ehegatte und die Blutsverwandten, die in Ordnungen eingeteilt sind. Dabei schließt jede frühere Ordnung die spätere aus.
Zur ersten Ordnung gehören die Abkömmlinge (Kinder) des Erblassers und deren Abkömmlinge, zur zweiten Ordnung gehören die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlingen usw.
Gibt es keinen anderen Erben, so ist der Fiskus der gesetzliche Erbe.

Ich bin mit der gesetzlichen Erbfolge einverstanden. Hat ein Testament dann für mich überhaupt einen Sinn?
Ein Testament oder eine andere letztwillige Verfügung sind die einzige Möglichkeit, für den Todesfall und darüber hinaus anzuordnen, was mit dem hinterlassenen Vermögen geschehen soll. Warum sollte jemand, der sein Leben lang sein Vermögen selbst verwaltet, irgendwann dem Staat die Verteilung und Verwaltung seines Vermögens überlassen?
Mit Hilfe eines Testaments kann viel erreicht werden: Ein Ehepartner, der Kinder erzieht, kann optimal abgesichert werden. Ein Familienunternehmen wird erhalten, auch falls Liquidität fehlt, um Erben abzufinden. Der überlebende Ehegatte kann im gemeinsamen Haus seinen Lebensabend verbringen, ohne den Erbansprüchen von Kindern ausgesetzt zu sein. Es wird Streit vermieden.

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