Dr. Eva-Maria Gersch, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht

Erben und Verschenken - Fragen zum Vererben und zum Testament


Wie hoch ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil hat den Wert des halben gesetzlichen Erbteils.

Kann das Pflichtteilsrecht ausgeschlossen werden?
Das Pflichtteilsrecht entfällt nur in seltenen Ausnahmefällen, die im Gesetz festgelegt sind. Es lässt sich aber durch eine Vereinbarung zwischen dem Erblasser und dem Pflichtteilsberechtigten ausschließen.
Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn Pflichtteilsansprüche zu erwarten sind, die entweder wirtschaftlich schädlich sind oder die den Familienfrieden nachhaltig stören würden, weil sie von Kindern aus erster Ehe oder von nichtehelichen Kindern erhoben werden können. Lassen Sie sich beraten.

Kann ich mit einem Testament nur die Erbfolge regeln?
Nein. Ein Testament kann auch vorsehen, dass einzelne Gegenstände oder bestimmte Geldbeträge jemandem vermacht werden. Dabei spricht man von Vermächtnissen.
Ein Testament kann einen Begünstigten z.B. dazu verpflichten, bestimmte Handlungen vorzunehmen (Grabpflege, Versorgung von Tieren usw.).
Mit der Anordnung einer Testamentsvollstreckung wird eine Person beauftragt, die Bestimmungen eines Testaments zu beachten und den Nachlass geordnet zu verwalten und aufzuteilen.

zur Übersicht | vorherige Seite | nächste Seite

! Bitte beachten Sie, dass eine Internet-Seite keine Rechtsberatung darstellen kann. Einzelne Fragen kann Ihnen Ihr Anwalt bei einer sogenannten Erstberatung beantworten.

Dr. Gersch
Meine Kanzlei
Publikationen
Vererben & Verschenken
Impressum,
Datenschutz & Kontakt

Dr. Eva-Maria Gersch
Heuchelheimer Str. 45
61350 Bad Homburg
Telefon: +49 6172 - 45 58 60
Telefax: +49 6172 937714
E-Mail: mail@dr-gersch.de