Dr. Eva-Maria Gersch, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht

Erben und Verschenken - Fragen zum Vererben und zum Testament


Ich habe ein Haustier. Kann ich es irgendwie versorgen?
Ein Tier kann Sie nicht beerben. Sie können aber in einem Testament Verfügungen zugunsten einer Person treffen, die die Versorgung des Tieres übernimmt. Lassen Sie sich beraten.

Ich habe nur entfernte Verwandte, die ich kaum kenne. Was nun?
In einem solchen Fall ist es sinnvoll zu überlegen, ob das Vermögen ganz oder teilweise einer gemeinnützigen Organisation vererbt werden soll. Ihr Anwalt berät Sie gern, auch über die Möglichkeit von Stiftungen. Gemeinnützige Organisationen sind von der Erbschaftsteuer befreit, so dass Ihr Vermögen ganz dem guten Zweck zugute kommt.
Auf jeden Fall ist eine Testamentsvollstreckung sinnvoll, damit der gesamte Erbfall einschließlich Beerdigung geordnet abgewickelt und der Nachlass aufgeteilt wird. Fragen Sie den Anwalt Ihres Vertrauens, der auch eine Testamentsvollstreckung übernehmen kann.

Bin ich mein Leben lang an ein einmal verfasstes Testament gebunden?
Grundsätzlich lässt sich ein Testament jederzeit ändern, ergänzen oder vernichten. Nur in Ausnahmefällen, über die Sie Ihr Anwalt berät, gilt etwas anderes.
Sie sollten Ihr Testament sogar von Zeit zu Zeit überprüfen. Vielleicht haben Sie neue Angehörige oder Sie sind in einer anderen Lebenssituation. Es kann sein, dass Ihr Testament nicht mehr optimal seinen Zweck erfüllen würde.

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! Bitte beachten Sie, dass eine Internet-Seite keine Rechtsberatung darstellen kann. Einzelne Fragen kann Ihnen Ihr Anwalt bei einer sogenannten Erstberatung beantworten.

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